Sie holen drei Offerten für dieselbe Website ein. Die erste lautet auf CHF 1'200, die zweite auf CHF 4'200, die dritte auf CHF 11'000. Niemand erklärt Ihnen, wofür Sie die Differenz bezahlen, und Sie haben keine Möglichkeit zu beurteilen, welche der drei angemessen ist.
Niemand veröffentlicht Referenzpreise
Es gibt keinen öffentlichen Preisindex für die Erstellung von Websites in der Schweiz; die bestehenden Branchenerhebungen messen Löhne, nicht Projektpreise. Die Bandbreiten, die Sie überall lesen — «rechnen Sie mit CHF 1'200 bis 8'000 für eine Firmenwebsite» — stammen von Verkaufsseiten, die voneinander abschreiben, ohne je zu sagen, auf wie vielen realen Projekten sie beruhen. Wenn Ihnen jemand einen «Durchschnittspreis» nennt, fragen Sie nach. Eine Antwort erhalten Sie nicht.
Was die Anbieter publizieren
Die Beträge unten werden von Anbietern öffentlich kommuniziert; keiner stammt von einer Rechnung.
| Variante | Was kommuniziert wird | Was in der Regel enthalten ist |
|---|---|---|
| Homepage-Baukasten (Wix, Squarespace, Jimdo) | rund CHF 150 bis 650 pro Jahr, ohne Domain und Erweiterungen | ein paar Seiten und mehrere Dutzend Stunden Ihrer Zeit |
| Freelancer | CHF 2'000 bis 6'000 für eine Firmenwebsite | fünf bis acht Seiten, ein Formular, eine Ansprechperson |
| Kleines Studio | CHF 4'000 bis 10'000 | Produktion der Inhalte, zweisprachige Version, Übernahme durch Dritte möglich |
| Etablierte Agentur | CHF 5'000 bis 15'000 und mehr | Katalog, Anbindung an eine Betriebssoftware, vertragliche Garantien |
Die erste Zeile lässt sich am einfachsten prüfen: Die Abos sind öffentlich. Die drei anderen sind Selbstdeklarationen, und ihre Bandbreiten überschneiden sich — eine Offerte über CHF 5'000 passt in alle drei. Eine Tabelle entscheidet Ihren Fall also nicht. Die Stunden schon.
Ein Preis sind Stunden mal Ansatz
Die publizierten Tarife nennen für die Stunde eines Web-Freelancers CHF 70 bis 180, für jene einer Agentur CHF 120 bis 200. Auch das sind kommunizierte Ansätze, die keine Branchenerhebung bestätigt.
Ein Anhaltspunkt fehlt fast immer: Eine Firmenwebsite mit fünf bis sechs Seiten, Inhalte von Ihnen geliefert, braucht in der Regel 25 bis 40 Stunden. Unter fünfzehn fehlt etwas in der Offerte.
- CHF 2'000: rund zwanzig Stunden. Enger Umfang, Ihre Inhalte.
- CHF 4'000: rund dreissig Stunden. Aufbereitung der Inhalte, ein bis zwei Korrekturrunden.
- CHF 8'000: fünfzig bis sechzig Stunden. Texte, Fotos, mehrere Beteiligte.
Unter CHF 2'000 ist es nicht mehr dasselbe Produkt: eine fertige Vorlage, Ihre Inhalte, keine Konzeption. Fragen Sie nach der vorgesehenen Stundenzahl und ihrer Aufteilung: Damit beginnt man.
Rechnen Sie die MWST dazu, sie verzerrt viele Vergleiche. Der Normalsatz beträgt seit dem 1. Januar 2024 8,1 %, und ein Unternehmen ist grundsätzlich erst ab CHF 100'000 Umsatz steuerpflichtig (Details auf ch.ch). Ein Freelancer unter der Schwelle stellt Ihnen CHF 4'000 in Rechnung, ohne Zuschlag. Eine steuerpflichtige Agentur verrechnet CHF 4'000 plus 8,1 %, also CHF 4'324. Zwei Offerten «über 4'000» sind nicht derselbe Preis.
Die drei Posten, die den Unterschied machen
Die Texte. Wer schreibt sie? Lautet die Antwort «Sie», ist es Ihre Zeit: ein bis zwei Stunden pro Seite und erfahrungsgemäss der banalste Grund, weshalb sich ein Projekt über sechs Monate hinzieht. Schreibt sie der Anbieter, sind es verrechnete Stunden.
Die Fotos. Unsplash, Pexels und Pixabay erlauben die kommerzielle Nutzung ohne Namensnennung, garantieren aber weder das Einverständnis der abgebildeten Personen noch jenes der sichtbaren Orte und Marken. Sobald ein Gesicht erkennbar ist, verlagert das «Gratis» das Risiko auf Sie. Kostenpflichtige Bilddatenbanken kennzeichnen freigegebene Bilder und deckeln ihre Entschädigung: Eine Garantie ist das nicht. Für einen Schreiner oder Gipser klärt ein halber Fototag in der Werkstatt oder auf der Baustelle die Frage.
Die Sprachen. Eine professionelle Übersetzung kostet in der Schweiz zwischen 11 und 35 Rappen pro Wort. Eine Website mit sechs Seiten umfasst 3'000 bis 5'000 Wörter, also CHF 330 bis 1'750 pro Sprache, ohne Integration und ohne Lektorat. Im Raum Biel und Bern ist Zweisprachigkeit kein Häkchen in einer Liste: Es heisst, alles ein zweites Mal zu schreiben.
Man liest oft, ein Relaunch koste weniger als eine Neuentwicklung: Garantiert ist das nicht. Listen Sie Ihre Seiten auf. Ab rund dreissig Seiten wird die Umleitung der alten Adressen zu einem eigenen Posten, separat zu beziffern: Sie erhält Ihre Positionen in den Suchergebnissen.
Die Rechnung im zweiten Jahr
- Domainname .ch: CHF 10 bis 25 pro Jahr je nach Anbieter. Switch führt das Register, verkauft aber nicht direkt; Sie gehen über einen Wiederverkäufer.
- Hosting: Shared Hosting — mehrere Websites auf demselben Server — beginnt bei Schweizer Anbietern bei rund CHF 10 pro Monat, also CHF 120 bis 400 pro Jahr.
- Wartung: CHF 80 bis 250 pro Monat gemäss den publizierten Angeboten. Bei CHF 150 pro Monat sind das CHF 1'800 im zweiten Jahr, ein erheblicher Teil dessen, was die Website über drei Jahre kostet. Verlangen Sie die Aufschlüsselung: Updates, getestete Backups, Überwachung, enthaltene Stunden für Änderungen, Reaktionszeit. Dann die unangenehme Frage: Was passiert, wenn ich diesen Vertrag nicht abschliesse? Eine Website ohne Redaktionssystem (CMS) und ohne Erweiterungen braucht ihn nicht.
- Lizenzen: Gewisse Erweiterungen — Theme, Mehrsprachigkeits-Modul, Online-Reservation — werden jedes Jahr neu fällig, von einigen Dutzend bis einigen Hundert Franken pro Stück. Verlangen Sie die Liste und die Beträge schriftlich.
Eine Zeile im Vertrag kostet nichts und erspart Ihnen das Schlimmste: Der Domainname muss auf Ihren Namen eingetragen sein, mit Ihrer Adresse als Kontakt. Am Anfang gratis, mühsam zu reparieren, wenn Ihr Anbieter verschwindet.
Was man Ihnen verkauft und was keine Pflicht ist
Ein Teil der Offerten stützt sich auf Pflichten, die keine sind.
- Eine Schweizer Website, die sich an Schweizer Kundschaft richtet, untersteht dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG), in Kraft seit dem 1. September 2023. Die europäische DSGVO gilt nur, wenn Sie sich an Personen in der Europäischen Union richten oder deren Verhalten online verfolgen: detaillierte Auswertung des Besucherverhaltens, gezielte Werbung.
- Das «bis zu 4 % des Umsatzes» stammt aus der DSGVO und wird zu Unrecht auf Schweizer Seiten abgeschrieben. Das Schweizer Recht sieht eine Busse von bis zu CHF 250'000 vor, die sich gegen die verantwortliche Person richtet und ein vorsätzliches Versäumnis voraussetzt; das Unternehmen kann an deren Stelle gebüsst werden, mit einem deutlich tieferen Betrag. Die Strafverfolgung liegt bei den Kantonen, nicht beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
- Das Cookie-Banner ist vom Schweizer Recht nicht vorgeschrieben. Das Fernmeldegesetz verlangt, zu informieren und die Ablehnung zu ermöglichen; den Zugang zur Website hinter einem «Ich akzeptiere»-Button zu sperren, ist eine europäische Praxis. In besonderen Fällen bleibt die Einwilligung nötig, etwa bei umfassendem Profiling zu Werbezwecken (Analyse von Sylvain Métille, französisch).
- Hosting in der Schweiz ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Argument für Vertrauen und Nähe.
- Die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit gilt seit dem 28. Juni 2025, allerdings nur für eine abschliessende Liste von Dienstleistungen, die an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft werden, darunter der Online-Handel. Massgebend ist der angesprochene Markt, nicht der Sitz, und Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind ausgenommen. Für eine Bäckerei in Burgdorf ändert das nichts.
Ihre Fragen vor der Unterschrift
Schicken Sie sie schriftlich an alle drei Anbieter.
- Wie viele Stunden sehen Sie vor, und wie sind sie verteilt? Erwarten Sie eine Zahl pro Posten; «kommt darauf an» ist ein Signal.
- Ist der Betrag mit oder ohne MWST, und sind Sie mehrwertsteuerpflichtig?
- Wer schreibt die Texte, wer liefert die Fotos, und was passiert, wenn ich sie zu spät liefere? Gute Antwort: Das Projekt wird ohne Mehrkosten pausiert, und die Aufschaltung verschiebt sich entsprechend.
- Welche Frist, welche Anzahlung, und wie viele Korrekturrunden sind enthalten? Eine Anzahlung ist üblich; eine Vorauszahlung des gesamten Betrags nicht.
- Was bezahle ich im zweiten Jahr, Zeile für Zeile?
- Laufen Domainname und Dateien auf meinen Namen?
Wenn Ihre Website von 2016 stammt, testen Sie sie, bevor Sie entscheiden. Ist sie auf dem Handy lesbar? Öffnet sie sich im 4G-Netz in weniger als drei Sekunden, mit der Stoppuhr in der Hand oder mit PageSpeed Insights? Zeigt sie das Sicherheitsschloss an? Sind Ihre Angaben aktuell? Erhält das System, das sie betreibt, noch Updates — wenn niemand antworten kann, ist das bereits eine Antwort. Ein oder zwei Fehlschläge: Eine Auffrischung genügt. Drei oder mehr: Der Relaunch ist gerechtfertigt.
Kommen Sie danach auf Ihre drei Offerten zurück. CHF 1'200 kaufen eine Vorlage und viel von Ihrer Zeit; CHF 4'200 rund dreissig Stunden; CHF 11'000 mehrere Beteiligte und die Produktion von Inhalten. Keine davon ist an sich unredlich. Die schlechte Offerte ist jene, die nicht sagen will, welche der drei sie ist. Die hier genannten Beträge sind öffentlich kommunizierte Preise, und sie verändern sich: Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, keine Endsumme.