Braucht es eine Website auf Deutsch und Französisch?

Die wahren Kosten einer zweisprachigen Website sind nicht die Übersetzung, sondern der Unterhalt: Drei Fragen genügen, um zu wissen, ob Ihnen eine französische Version etwas bringt.

Ebenfalls verfügbar auf Français · English

Sie arbeiten in Biel, in Lyss oder in Murten. Ein Teil Ihrer Kundschaft schreibt Ihnen auf Französisch, der andere auf Deutsch, und Ihre Website gibt es nur in einer Sprache. Bei jeder Überarbeitung stellt sich dieselbe Frage: alles doppelt führen — und was bringt das?

Die offizielle Zweisprachigkeit verpflichtet nur die Behörden

Biel ist offiziell zweisprachig. Deutsch und Französisch sind die beiden Amtssprachen der Gemeinde, und die Stadt beschreibt ein «Bieler Modell»: Wer das Gespräch eröffnet, wählt die Sprache, die andere Person passt sich an (biel-bienne.ch). Auch der Kanton Bern kennt Deutsch und Französisch als Amtssprachen (Staatskanzlei des Kantons Bern).

Das alles verpflichtet die Verwaltung. Nicht Sie. Keine Regel schreibt einem privaten Unternehmen eine Website in zwei Sprachen vor. Die Sprachvorschriften des Bundesrechts betreffen Produkte — Etiketten, Gebrauchsanweisungen — nicht Firmenwebsites.

Die Standardantwort für einen Handwerksbetrieb aus der Region, der vor allem für Privatkundschaft arbeitet: eine Seite auf Französisch, ja; eine durchgehend zweisprachige Website nur dann, wenn professionelle Auftraggeber ins Spiel kommen.

Die wahren Kosten sind der Unterhalt

Für die Übersetzung erhalten Sie eine Offerte. Holen Sie zwei oder drei ein: Verrechnet wird pro Stunde, pro Wort oder pro «Normseite» — eine Einheit, die alles andere als selbsterklärend ist; lassen Sie sie sich erklären, bevor Sie vergleichen. Einen offiziellen Tarif gibt es in der Schweiz nicht.

Dort liegt das Problem nicht. Eine zweisprachige Website bedeutet doppelt so viele Seiten, die Sie aktuell halten müssen. Jede neue Leistung, jeder korrigierte Preis, jede Bildlegende: zweimal. Eine französische Version, die liegen bleibt, beschreibt irgendwann einen Betrieb, den es so nicht mehr gibt — und eine halb falsche Website richtet mehr Schaden an als eine bewusst einsprachige.

Daraus folgt eine einfache Regel: Was sich bewegt, wird nicht übersetzt. Leistungen, Referenzen, Kontakt: ja. Aktuelles, Baustellenjournal, Aktionen: eine Sprache genügt.

Bleibt ein Kostenpunkt, der auf keiner Offerte steht. Wenn Ihre Website Französisch spricht, wird man Sie auf Französisch anschreiben und anrufen. Wenn bei Ihnen niemand korrektes Geschäftsfranzösisch schreibt, haben Sie eine Erwartung geweckt, die Sie nicht erfüllen. Das klären Sie vor der Übersetzung. Drei Wege: Jemand aus dem Betrieb oder aus Ihrem Umfeld liest die Antworten gegen; ein freiberuflicher Übersetzer übernimmt die wichtigen Offerten; oder Sie weisen auf der französischen Seite darauf hin — «schriftliche Antwort auf Französisch innert 48 Stunden» ist besser als drei Tage Schweigen.

Rechnen Sie danach rückwärts. Was ist bei Ihnen ein durchschnittlicher Auftrag wert? Halten Sie das gegen die Übersetzungsofferte plus den jährlichen Unterhalt: So erhalten Sie die Zahl der Aufträge, die Sie hereinholen müssen, damit die Rechnung aufgeht. Das ist die einzige ehrliche Art, die Frage zu stellen.

Was die Google-Dokumentation sagt

Die Google-Dokumentation zu mehrsprachigen Websites ist in einigen Punkten klar, die immer wieder auftauchen:

  • Eine eigene Adresse pro Sprache. Kein Cookie, keine Browsereinstellung.
  • Google bestimmt die Sprache einer Seite über den sichtbaren Inhalt, nicht über den Code und nicht über die Adresse.
  • Keine Übersetzungen nebeneinander auf derselben Seite, und kein übersetztes Menü über einem Inhalt, der auf Deutsch geblieben ist.
  • Keine automatische Weiterleitung aufgrund der erkannten Sprache Ihrer Besucher: Sie hindert Nutzer wie Suchmaschinen daran, alle Versionen zu sehen.

In der Praxis ein Unterordner: ihre-website.ch/fr/. Das ist einfacher zu führen als eine Subdomain oder ein zweiter Domainname, und Google bevorzugt keine der drei Formen. Der Link auf die andere Sprache zeigt auf die entsprechende Seite, nie auf die Startseite.

Zwei Irrtümer gehören weg. Dieselbe Information auf Deutsch und auf Französisch ist kein doppelter Inhalt: Zwei Sprachen sind keine Duplikate. Und hreflang, das Tag, das die beiden Versionen miteinander verbindet, schickt die Besucher auf die richtige Seite; es bringt Ihre Website in den Suchresultaten nicht weiter nach oben. Lassen Sie es trotzdem setzen — es sind zwei Zeilen, die Sie von Ihrem Dienstleister verlangen können.

Was Sie bei «menuisier Bienne» sichtbar macht, ist eine echte französische Seite. Dazu braucht es das richtige Wort — jenes, das man eintippt, nicht jenes aus dem Wörterbuch. Tippen Sie Ihren Beruf auf Französisch bei Google ein, schauen Sie sich die Vorschläge und die Titel der ersten Westschweizer Treffer an, fragen Sie einen französischsprachigen Kunden nach dem Wort, das er brauchen würde. Eine Viertelstunde, vor der ersten Zeile Übersetzung.

Maschinelle Übersetzung ist nicht verboten. Was Google ahndet, sind massenhaft erzeugte Inhalte ohne Gegenlesen und ohne Wert (Spam-Richtlinien). Eine Maschinenübersetzung, die jemand mit Branchenkenntnis gegenliest, fällt nicht darunter. Drei Kontrollen, auch ohne ein Wort Französisch: keine Frankreich-Formen — in der Westschweiz heisst es «septante» und «nonante», nicht «soixante-dix» und «quatre-vingt-dix»; das Vokabular von hier — «action» für eine Aktion statt «promotion», Preise als «CHF 1'500» und nicht als «1 500 €»; und die Berufsbegriffe, wo die Maschine wirklich aussteigt — ein Spengler ist ein «ferblantier».

Wem Französisch wirklich nützt

Unnötig, wenn:

  • Niemand die zweite Sprache abdecken kann, weder am Telefon noch schriftlich, und Sie das auch nicht organisieren wollen.
  • Ihre Website eine Visitenkarte ist für Kundschaft, die Sie schon kennt und eine Adresse und eine Nummer sucht.
  • Ihr Einzugsgebiet ganz deutschsprachig ist: Ein Coiffeursalon in Aarberg braucht keine französische Version.

Nötig, wenn:

  • Sie lokales B2B anvisieren: Liegenschaftsverwaltungen, Generalunternehmen, Architekturbüros, Gemeinden. Ein einziger Westschweizer Auftraggeber, der Sie aussortiert, weil er Ihre Website nicht an seinen Projektleiter weitergeben kann, wiegt schwerer als alle Besucherzahlen.
  • Sie am Telefon ohnehin in beiden Sprachen antworten. Ihre Website sagt dann weniger, als Sie können.
  • Ihr Einzugsgebiet über die Sprachgrenze hinausreicht: Biel, das Seeland, der Seebezirk, die Region Siders.

Misstrauen Sie dem Argument mit der Demografie, das in der Region weit verbreitet ist. Man zitiert die Verteilung Deutsch–Französisch aus dem Einwohnerregister, als beschriebe sie eine Kundschaft. Sie stammt aus einem Verwaltungsfeld: der Korrespondenzsprache, die man zwischen zwei Kästchen ankreuzt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner wird unabhängig von der Muttersprache in eine der beiden Kategorien eingeordnet. «Eine deutschsprachige Mehrheit» sagt nichts darüber aus, wie viele Kundinnen und Kunden Ihre Website auf Französisch lesen werden. Umgekehrt genauso.

Die Halblösungen

Eine einzige Seite auf Französisch. Das ist kein Fehler. Aber mehr ist es auch nicht. Eine Seite mit eigener Adresse, die Ihre Leistungen, Ihr Einzugsgebiet und Ihre Kontaktangaben zusammenfasst, geschrieben, um gelesen zu werden, und nicht Wort für Wort übersetzt. Planen Sie, was passiert, wenn der Besucher weiterklickt und wieder auf Deutsch landet: Weisen Sie darauf hin, oder führen Sie ihn zum Formular zurück. Die Seite macht Sie erreichbar; sie bringt Sie nicht bei sämtlichen französischen Suchanfragen nach vorn.

Der «Übersetzen»-Knopf. Ein Widget, das die Seite im Browser übersetzt, erzeugt keine eigene Adresse. Es hilft jemandem, der schon bei Ihnen gelandet ist. In den französischen Resultaten existieren Sie weiterhin nicht.

Das Google-Unternehmensprofil. Die Website auf Deutsch lassen und «das Profil zweisprachig machen» ist die meistgenannte und die unschärfste Halblösung. Öffnen Sie Ihr Profil und schauen Sie, was Sie Sprache für Sprache tatsächlich erfassen können, bevor Sie irgendetwas darauf aufbauen. Zwei Hebel wirken sofort: Ihre Beiträge können in der einen oder der anderen Sprache verfasst sein, und Bewertungen auf Französisch sprechen für sich, wenn französischsprachige Kundschaft sie liest.

Wie Sie entscheiden

Drei Fragen, in dieser Reihenfolge.

  1. Nehmen Sie Ihre letzten zwanzig Anfragen — E-Mails, Anrufe, Formulare. Wie viele waren auf Französisch? Diese Zählung unterschätzt systematisch: Sie sieht nicht, wer wieder abgesprungen ist, ohne zu schreiben. Aber es sind Ihre eigenen Daten und keine Bevölkerungsstatistik.
  2. Wer antwortet auf Französisch, schriftlich, noch am selben Tag? Eine Ausschlussfrage. Lautet die Antwort «niemand» und wollen Sie daran nichts ändern, hören Sie hier auf.
  3. Woher kommen Ihre nächsten zehn Aufträge? Von Privatpersonen oder von professionellen Auftraggebern? B2B lässt die Waage viel schneller kippen als B2C, und diese Frage wiegt schwerer als die erste.

Eine mögliche Faustregel, die Sie an Ihr Handwerk anpassen: weniger als zwei von zwanzig Anfragen auf Französisch und kein B2B — bleiben Sie auf Deutsch. Zwei bis fünf: eine Seite auf Französisch. Mehr als fünf, oder ein Westschweizer Auftraggeber unter den Anfragen: Übersetzen Sie die Kernseiten — Leistungen, Referenzen, Kontakt.

Bestimmen Sie danach, wer die zweite Version aktualisiert und wann. Halten Sie das am Tag der Aufschaltung schriftlich fest. Drei Monate später öffnen Sie die Search Console, das kostenlose Google-Werkzeug, das zeigt, über welche Suchanfragen man Sie findet, und schauen, ob französische Anfragen auftauchen. Das sagt Ihnen, ob Ihre zweite Version arbeitet oder ob sie schläft.

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